Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer kognitiven, sozialen oder emotionalen Entwicklung einer heilpädagogischen Förderung in einem überschaubaren schulischen Rahmen bedürfen und allenfalls zusätzlich auf sozialpädagogische Begleitung im Alltag angewiesen sind. Aufnahmebedingung ist eine Sonderschulverfügung des Wohnkantons.