Kinder und Jugendliche (4 bis max. 18 Jahre) mit

  • kognitiven Beeinträchtigungen
  • psychischen Belastungen
  • sozialer Indikation

welche eine heilpädagogische Sonderschulung in überschaubarem Rahmen
benötigen und sozialpädagogischen Betreuungsbedarf aufweisen.