Die Aufnahmekriterien

  • Alter zwischen 4 und 15 Jahren
  • Standardisiertes Abklärungsverfahren der zuständigen Erziehungsberatungsstelle
  • Zuweisung durch das zuständige Schulinspektorat
  • Kostengutsprache des Kantonalen Jugendamtes resp. der KESB für die Platzierung in der Wohngruppe

Das Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren umfasst die folgenden Schritte:

  • Erstkontakt mit der Heimleitung
  • Heimbesuch von Eltern und Kind, ev. auch der zuweisenden Behörde
  • Schnupperzeit
  • Auswertung der Schnupperzeit