Die Aufnahmekriterien
- Alter zwischen 4 und 15 Jahren
- Standardisiertes Abklärungsverfahren der zuständigen Erziehungsberatungsstelle
- Zuweisung durch das zuständige Schulinspektorat
- Kostengutsprache des Kantonalen Jugendamtes resp. der KESB für die Platzierung in der Wohngruppe
Das Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren umfasst die folgenden Schritte:
- Erstkontakt mit der Heimleitung
- Heimbesuch von Eltern und Kind, ev. auch der zuweisenden Behörde
- Schnupperzeit
- Auswertung der Schnupperzeit